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Ernst und Rosa von Dombrowski Stiftungsfondspreis 2023

Es ist keine Thematik vorgegeben. Es dürfen maximal 10 Seiten eingebracht werden, dh. dass auch Auszüge, einzelne Kapitel oder Szenen zulässig sind. Die Texte sind 8-fach kopiert vorzulegen.

Die Arbeiten dürfen noch nicht veröffentlicht worden sein. Die Bewerber:innen müssen der Steiermark durch Herkunft, Aufenthalt oder ihr Werk besonders verbunden sein. Die Gründe, weshalb durch die Teilnahme den Stiftungskriterien entsprochen wird, sind anzuführen.

Den Arbeiten sind die persönlichen Daten der Bewerber:in bzw. Lebenslauf und allfälliger künstlerischer Werdegang in einem verschlossenen Kuvert beizulegen. Beilage und Arbeiten haben ein gemeinsames Kennwort zu tragen. Allfällige Texturen zu den Exponaten sind ohne Angabe des Autors jeweils direkt den Werken beizufügen. Der Versicherungsschutz der eingereichten Arbeiten verbleibt beim Preisbewerber:in. Für die eingereichten Arbeiten wird keine wie immer geartete Haftung übernommen.

Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine unabhängige Fachjury. Gegen ihre Entscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Die Bewerbungen sind an den

Ernst und Rosa von Dombrowski-Stiftungsfonds, 8010Graz, Hofgasse 5

zu senden und müssen bis spätestens 28. April 2023 einlangen.